Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Relationlight GmbH, Weststrasse 14, 8570 Weinfelden TG, (die Relationlight) und ihren Kundinnen und Kunden (jeweils der Kunde).
1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar, es sei denn, Relationlight hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.2. Mit der Annahme der Offerte erkennt der Kunde die AGB in der jeweils gültigen Fassung vollumfänglich und unverändert an.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1. Angebote der Relationlight stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine entsprechend verbindliche Bestellung abzugeben. Bestellungen sind für die Relationlight erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich.
2.2. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Leistungen.
2.3. Wird nach Bestellung auf Wunsch des Kunden der Umfang der vereinbarten Leistungen erweitert, so sind die entsprechenden Mehrleistungen (z.B. zusätzliche Miete oder Stundenaufwendungen) durch den Kunden zu bezahlen. Bei Miet- und Kaufsachen richtet sich der Mietzins bzw. der Kaufpreis nach den zum Zeitpunkt der Bestellung der Mehrleistungen geltenden Konditionen.
2.4. Die Relationlight kann zur Vertragserfüllung Hilfspersonen beiziehen. Sie ist auch berechtigt, die Ausführung einzelner oder sämtlicher Verpflichtungen auf Drittpersonen zu übertragen.
3. Erfüllungsort, Transport und Gefahrübergang
3.1. Erfüllungsort ist, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, am Sitz der Relationlight.
3.2. Der Transport der Güter zum Einsatzort des Kunden oder an einen sonstigen vom Kunden gewünschten Ort erfolgt in jedem Fall auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Relationlight ist befugt, Dritte mit dem Transport zu beauftragen. Das Transportunternehmen qualifiziert als Hilfsperson des Kunden.
3.3. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe des Leistungsgegenstandes an das Transport-Unternehmen auf den Kunden über.
4. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, die in seinem Einflussbereich liegen und die zur Erfüllung der vertraglichen Leistung durch Relationlight erforderlich sind (die Mitwirkungspflichten).
4.2. Kommt der Kunde und/oder ein von ihm beauftragter Dritter mit der Annahme der von Relationlight angebotenen vertraglichen Leistung in Verzug und/oder verletzt er seine Mitwirkungspflichten, so ist Relationlight zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag gegen volle
Schadloshaltung durch den Kunden berechtigt.
5. Besondere Bedingungen bei Miete
5.1. Bei der Überlassung von Sachen zum Gebrauch entspricht die Mietdauer, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, der Dauer der Veranstaltung, anlässlich derer die Relationlight durch den Kunden beauftragt wurde.
5.2. Der Kunde hat die Mietsache nach Ablauf der Mietdauer, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, am Sitz der Relationlight zurückzugeben. Die Mietsache ist sauber und komplett zurückzugeben. Fehlmaterial wird dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert verrechnet und etwaige Reinigungsarbeiten werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache schuldet der Kunde für jeden angefangenen Tag eine entsprechende Nutzungsgebühr im Umfang des jeweiligen Tagestarifes zzgl. eines Zuschlages von 50%; weitere Ansprüche im oder aus dem Zusammenhang mit der verspäteten Rückgabe sind vorbehalten (z.B. Schadenersatzforderungen der Nachmieter und Umtriebsentschädigung von Relationlight).
5.3. Relationlight verpflichtet sich, die Mietsache zu Beginn der Mietdauer in einem dem Verwendungszweck entsprechenden und gehörigen Zustand zu übergeben. Sofern nicht schriftlich etwas anderes festgehalten wurde, hat der Kunde alle Mietsachen in sauberem und gebrauchstauglichem Zustand zu erhalten. Abweichungen in der Farbe oder in den Massen sowie Abnützungen, welche die Tauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mängel. Beanstandungen über Mängel an der Mietsache können nur bei der Übergabe, d.h. zu Beginn des Mietverhältnisses, geltend gemacht werden. Falls bei Mietbeginn bestimmte Mietsachen nicht verfügbar sein sollten (z.B. wegen Defekt oder Verlust), kann Relationlight mindestens gleichwertige Alternativgeräte zu den gleichen Konditionen zur
Verfügung stellen.
5.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig und bestimmungsgemäss zu gebrauchen. Insbesondere ist die Mietsache vor dem Publikum ausreichend abzuschirmen und vor Witterungseinflüssen zu schützen. Bedienungsanleitungen und Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Jegliche Veränderung der Mietsache sowie das Abdecken oder Entfernen von Relationlight-Logos ist untersagt. Der Kunde hat, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, für die Überwachung und Sicherung der Mietsache zu sorgen. Dies gilt auch während der Aufbau-, Probe-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, der nutzungsfreien Zeiten und über Nacht.
5.5. Der Kunde hat Relationlight über etwaige während der Mietdauer an der Mietsache entstehende Schäden unverzüglich zu informieren und in dringlichen Fällen die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um weiteren Schaden von der Mietsache abzuwenden.
5.6. Etwaige während der Mietdauer notwendigen Reparatur- und/oder Unterhaltsarbeiten an der Mietsache dürfen nur von Relationlight oder einer von dieser bezeichneten Person durchgeführt werden.
5.7. Der Kunde haftet für alle Schäden an der Mietsache, welche durch unsachgemässen oder vertragswidrigen Gebrauch derselben entstanden sind. Für die übrigen Schäden haftet der Kunde, soweit er nicht beweist, dass der Schaden ohne sein Verschulden eingetreten ist. Hat der Kunde für einen Totalschaden oder einen sonstigen Untergang der Mietsache einzustehen, so hat er den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen.
5.8. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten während der gesamten Mietdauer ausreichend (Neuwert) gegen Schäden (inkl. Diebstahl) zu versichern. Ein allfälliger Selbstbehalt und sämtliche von der Versicherung nicht gedeckten Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
5.9. Bei Diebstahl ist der Kunde verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu machen und einen Polizeirapport erstellen zu lassen.
5.10. Die Mietsache bleibt im Eigentum der Relationlight und/oder der Drittperson, welche die Mietsache zur Verfügung stellt.
5.11. Die Weitergabe oder Weitervermietung der Mietsache an Dritte ist nur mit vorgängiger Zustimmung der Relationlight erlaubt.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsbedingungen
6.1. Soweit nicht schriftlich etwas anderes festgehalten, verstehen sich die von Relationlight kommunizierten Preise exkl. MWST.
6.2. Relationlight ist berechtigt, bis 50% der Vergütung für Mietleistungen und bis 100% der Vergütung für die übrigen Leistungen vom Kunden als Vorschuss zu verlangen.
6.3. Ist Vorauszahlung vereinbart und leistet der Kunde nicht innert Frist, steht es im alleinigen Ermessen der Relationlight, ob sie am Vertrag festhalten will oder dieser dahinfällt. Im letzteren Fall kommt Ziff. 12 der AGB sinngemäss zur Anwendung.
6.4. Rechnungen der Relationlight sind, soweit nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen, zahlbar innert 10 Tagen.
6.5. Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen von Relationlight ist ausgeschlossen.
6.6. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass infolge Drittpreiserhöhung die mit dem Kunden vereinbarten Preise nach Vertragsschluss erhöht werden müssen. Solche Drittpreis-Erhöhungen können bis maximal 20% des ursprünglich mit dem Kunden vereinbarten Preises weiter an den Kunden verrechnet werden. Auf erstes Verlangen des Kunden sind entsprechende Belege vorzulegen.
7. Verpflegung und Übernachtung
7.1. Ab einer Arbeitsdauer von zwei Stunden pro Tag hat der Kunde kostenlose Getränke (mind. Trinkwasser) zur Verfügung zu stellen.
7.2. Ab einer Arbeitsdauer von sechs Stunden pro Tag besorgt Relationlight zwei warme Verpflegungen pro Tag (Mittag- und Abendessen inkl. Getränke) und stellt diese dem Kunden in Rechnung. Pro warme Mahlzeit und Person werden dem Kunden max. Fr. 65.- in Rechnung
gestellt.
7.3. Sind Übernachtungen notwendig, werden die notwendigen Unterkünfte (mind. Dreisternehotel durch Relationlight gebucht und die Hotelkosten inkl. Kosten für das Frühstück dem Kunden in Rechnung gestellt. Übernachtungen sind insbesondere notwendig, wenn eine Rückkehr an den Sitz der Gesellschaft nicht vor 23.00 Uhr möglich ist.
8. Kundeninfrastruktur
8.1. Ist die Relationlight auf eine bestimmte Infrastruktur des Kunden angewiesen (z.B. Stromanschlüsse usw.), um ihre Leistungen vertragsgemäss erbringen zu können, hat der Kunde die entsprechende Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
8.2. Der Kunde stellt Relationlight ein durch Passwort gesichertes WLAN zur Verfügung. Das WLAN muss eine Bandbreite von mind. 50MBit/s aufweisen.
8.3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die von ihm zur Verfügung gestellte Infrastruktur. Die Relationlight übernimmt namentlich keine Haftung für nicht fachgerechte Elektroinstallationen oder falsche Stromanschlüsse und Netzanschlussnormen. Zudem haftet die Relationlight nicht, wenn sie ihre Leistungen infolge eines Umstandes nicht vertragsgemäss erbringen kann, der auf die Infrastruktur des Kunden zurückzuführen ist.
9. Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.
9.2. Bei gleichwohl bestehenden Gewährleistungsrechten steht es im alleinigen Ermessen der Relationlight, wie sie etwaige Mängel beseitigt (z.B. durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung). Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Ziff. 10 der AGB.
9.3. Relationlight gewährleistet keinesfalls eine bestimmte Bandbreite oder ununterbrochene Verfügbarkeit von Internet oder Telefonie.
10. Haftungsbeschränkung, Freistellung und höhere Gewalt
10.1 Die Haftung der Relationlight wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Sie haftet namentlich nicht für die Handlungen ihrer Hilfspersonen.
10.2. Oberste Haftungsgrenze ist in jedem Fall die vom Kunden entrichtete Vergütung für die Leistungen von Relationlight.
10.3. Der Kunde stellt Relationlight insbesondere von jeglichen Ansprüchen frei, die aus dem nicht bestimmungsgemässen bzw. unsachgemässen Gebrauch der von Relationlight überlassenen Gegenstände resultieren.
10.4. Kann eine Partei ihren vertraglichen Verpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht nachkommen, ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien, solange die höhere Gewalt andauert. Dauert die höhere Gewalt mehr als ein Jahr an, sind beide Parteien berechtigt, durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, Relationlight mindestens ihre bereits erbrachten vertraglichen Leistungen zu vergüten (z.B. Ersatz der bereits angefallenen Vorbereitungsarbeiten, Kostenübernahme für bereits erfolgte Materialbestellungen usw.).
11. Bewilligungen, Konzessionen und Lizenzen
11.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für den ordnungsgemässen Betrieb der von Relationlight zur Verfügung gestellten Sachen erforderlichen Bewilligungen, Konzessionen oder Lizenzen einzuholen und die damit verbundenen Gebühren zu entrichten (z.B. SUISA-
Gebühren).
11.2. Der Kunde sichert zu, über sämtliche für seine Veranstaltung notwendigen Bewilligungen, Konzessionen und/oder Lizenzen zu verfügen.11.3. Der Kunde hält Relationlight schadlos, sollte Letztere wegen Fehlens der für die Veranstaltung des Kunden notwendigen Bewilligungen, Konzessionen und/oder Lizenzen in Anspruch
genommen werden.
12. Rücktritt
12.1. Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden schuldet dieser der Relationlight namentlich folgenden Betrag:
12.3. Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell angefertigte oder bestellte Materialien, Geräte und/oder bestelltes Zubehör sowie die Zumietung von Material oder bereits engagiertes Personal werden in jedem Fall voll verrechnet. Ebenso Mietausfälle, die durch die ursprünglichen Materialreservationen entstanden sind. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Relationlight sind vorbehalten.
12.4. Der Rücktritt ist bezüglich des Kaufs von Sachen ausgeschlossen.
12.5. Relationlight kann aus wichtigen Gründen jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere, aber nicht abschliessend, seit Vertragsschluss geänderte Tatsachen, welche die Vertragserfüllung für Relationlight unzumutbar machen oder sonstige von Relationlight nicht zu vertretende Umstände, die eine Vertragserfüllung unmöglich machen. In diesem Fall sind alle Ansprüche des Kunden gegen Relationlight ausgeschlossen. Hat der Kunde den wichtigen Grund zu vertreten, schuldet er der Relationlight die volle Auftragssumme.
13. Eigentumsvorbehalt und -schutz
13.1. Kaufsachen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Relationlight. Relationlight behält sich das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt in das zuständige staatliche Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
13.2. Der Kunde ist verpflichtet, Relationlight unverzüglich von einer eventuellen Pfändung, Retention oder Arrestierung oder von einer allfälligen Konkurseröffnung über ihn zu benachrichtigen. Bei Mietsachen hat der Kunde das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt auf das Eigentum von Relationlight hinzuweisen.
13.3. Das Retentionsrecht des Kunden an den von Relationlight übergebenen Mietsachen ist ausgeschlossen.
14. Immaterialgüterrechte
14.1. Sämtliche Immaterialgüterrechte an den von Relationlight geschaffenen Erzeugnissen (wie insbesondere, Pläne, Zeichnungen, Muster, Modelle usw.) stehen im ausschliesslichen und uneingeschränkten Eigentum von Relationlight.
14.2. Relationlight ist berechtigt, die bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen verwendeten Ideen, Konzepte, Methoden und Techniken, einschliesslich des erworbenen Know-hows, auch anderweitig frei und ohne Entschädigung des Kunden zu verwenden.
14.3. Logos der Relationlight und Fotos, die im Zusammenhang mit Relationlight stehen, dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Genehmigung oder unterschriebenem «Gut zum Druck» veröffentlicht oder sonst wie verwendet werden.
15. Datenschutz
15.1. Die Parteien sind verpflichtet, die Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung einzuhalten.
15.2. Relationlight ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
15.3. Relationlight ist berechtigt, die Tatsache des Vertragsverhältnisses und ihre konkrete Tätigkeit als Referenz zu verwenden (z.B. auf ihrer Website, im Rahmen von Angeboten oder bei Veranstaltungen).15.4. Umfassende Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Relationlight enthalten. Die aktuelle Version der Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der Relationlight abrufbar.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Die Abtretung einzelner Forderungen und Rechte sowie die Übertragung des gesamten Vertrags sind nur mittels vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Relationlight zulässig.
16.2. Relationlight kann die AGB jederzeit einseitig abändern. Es ist die jeweils auf der Webseite der Relationlight publizierte Ausgabe der AGB anwendbar.
16.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil dieses Vertrags davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
16.4. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
16.5. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Relationlight zuständig.
Version 2.0 vom 01.05.2025 - ersetzt alle früheren Ausgaben.
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Relationlight GmbH, Weststrasse 14, 8570 Weinfelden TG, (die Relationlight) und ihren Kundinnen und Kunden (jeweils der Kunde).
1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar, es sei denn, Relationlight hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.2. Mit der Annahme der Offerte erkennt der Kunde die AGB in der jeweils gültigen Fassung vollumfänglich und unverändert an.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1. Angebote der Relationlight stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine entsprechend verbindliche Bestellung abzugeben. Bestellungen sind für die Relationlight erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich.
2.2. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Leistungen.
2.3. Wird nach Bestellung auf Wunsch des Kunden der Umfang der vereinbarten Leistungen erweitert, so sind die entsprechenden Mehrleistungen (z.B. zusätzliche Miete oder Stundenaufwendungen) durch den Kunden zu bezahlen. Bei Miet- und Kaufsachen richtet sich der Mietzins bzw. der Kaufpreis nach den zum Zeitpunkt der Bestellung der Mehrleistungen geltenden Konditionen.
2.4. Die Relationlight kann zur Vertragserfüllung Hilfspersonen beiziehen. Sie ist auch berechtigt, die Ausführung einzelner oder sämtlicher Verpflichtungen auf Drittpersonen zu übertragen.
3. Erfüllungsort, Transport und Gefahrübergang
3.1. Erfüllungsort ist, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, am Sitz der Relationlight.
3.2. Der Transport der Güter zum Einsatzort des Kunden oder an einen sonstigen vom Kunden gewünschten Ort erfolgt in jedem Fall auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Relationlight ist befugt, Dritte mit dem Transport zu beauftragen. Das Transportunternehmen qualifiziert als Hilfsperson des Kunden.
3.3. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe des Leistungsgegenstandes an das Transport-Unternehmen auf den Kunden über.
4. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, die in seinem Einflussbereich liegen und die zur Erfüllung der vertraglichen Leistung durch Relationlight erforderlich sind (die Mitwirkungspflichten).
4.2. Kommt der Kunde und/oder ein von ihm beauftragter Dritter mit der Annahme der von Relationlight angebotenen vertraglichen Leistung in Verzug und/oder verletzt er seine Mitwirkungspflichten, so ist Relationlight zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag gegen volle
Schadloshaltung durch den Kunden berechtigt.
5. Besondere Bedingungen bei Miete
5.1. Bei der Überlassung von Sachen zum Gebrauch entspricht die Mietdauer, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, der Dauer der Veranstaltung, anlässlich derer die Relationlight durch den Kunden beauftragt wurde.
5.2. Der Kunde hat die Mietsache nach Ablauf der Mietdauer, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, am Sitz der Relationlight zurückzugeben. Die Mietsache ist sauber und komplett zurückzugeben. Fehlmaterial wird dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert verrechnet und etwaige Reinigungsarbeiten werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache schuldet der Kunde für jeden angefangenen Tag eine entsprechende Nutzungsgebühr im Umfang des jeweiligen Tagestarifes zzgl. eines Zuschlages von 50%; weitere Ansprüche im oder aus dem Zusammenhang mit der verspäteten Rückgabe sind vorbehalten (z.B. Schadenersatzforderungen der Nachmieter und Umtriebsentschädigung von Relationlight).
5.3. Relationlight verpflichtet sich, die Mietsache zu Beginn der Mietdauer in einem dem Verwendungszweck entsprechenden und gehörigen Zustand zu übergeben. Sofern nicht schriftlich etwas anderes festgehalten wurde, hat der Kunde alle Mietsachen in sauberem und gebrauchstauglichem Zustand zu erhalten. Abweichungen in der Farbe oder in den Massen sowie Abnützungen, welche die Tauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mängel. Beanstandungen über Mängel an der Mietsache können nur bei der Übergabe, d.h. zu Beginn des Mietverhältnisses, geltend gemacht werden. Falls bei Mietbeginn bestimmte Mietsachen nicht verfügbar sein sollten (z.B. wegen Defekt oder Verlust), kann Relationlight mindestens gleichwertige Alternativgeräte zu den gleichen Konditionen zur
Verfügung stellen.
5.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig und bestimmungsgemäss zu gebrauchen. Insbesondere ist die Mietsache vor dem Publikum ausreichend abzuschirmen und vor Witterungseinflüssen zu schützen. Bedienungsanleitungen und Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Jegliche Veränderung der Mietsache sowie das Abdecken oder Entfernen von Relationlight-Logos ist untersagt. Der Kunde hat, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, für die Überwachung und Sicherung der Mietsache zu sorgen. Dies gilt auch während der Aufbau-, Probe-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, der nutzungsfreien Zeiten und über Nacht.
5.5. Der Kunde hat Relationlight über etwaige während der Mietdauer an der Mietsache entstehende Schäden unverzüglich zu informieren und in dringlichen Fällen die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um weiteren Schaden von der Mietsache abzuwenden.
5.6. Etwaige während der Mietdauer notwendigen Reparatur- und/oder Unterhaltsarbeiten an der Mietsache dürfen nur von Relationlight oder einer von dieser bezeichneten Person durchgeführt werden.
5.7. Der Kunde haftet für alle Schäden an der Mietsache, welche durch unsachgemässen oder vertragswidrigen Gebrauch derselben entstanden sind. Für die übrigen Schäden haftet der Kunde, soweit er nicht beweist, dass der Schaden ohne sein Verschulden eingetreten ist. Hat der Kunde für einen Totalschaden oder einen sonstigen Untergang der Mietsache einzustehen, so hat er den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen.
5.8. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten während der gesamten Mietdauer ausreichend (Neuwert) gegen Schäden (inkl. Diebstahl) zu versichern. Ein allfälliger Selbstbehalt und sämtliche von der Versicherung nicht gedeckten Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
5.9. Bei Diebstahl ist der Kunde verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu machen und einen Polizeirapport erstellen zu lassen.
5.10. Die Mietsache bleibt im Eigentum der Relationlight und/oder der Drittperson, welche die Mietsache zur Verfügung stellt.
5.11. Die Weitergabe oder Weitervermietung der Mietsache an Dritte ist nur mit vorgängiger Zustimmung der Relationlight erlaubt.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsbedingungen
6.1. Soweit nicht schriftlich etwas anderes festgehalten, verstehen sich die von Relationlight kommunizierten Preise exkl. MWST.
6.2. Relationlight ist berechtigt, bis 50% der Vergütung für Mietleistungen und bis 100% der Vergütung für die übrigen Leistungen vom Kunden als Vorschuss zu verlangen.
6.3. Ist Vorauszahlung vereinbart und leistet der Kunde nicht innert Frist, steht es im alleinigen Ermessen der Relationlight, ob sie am Vertrag festhalten will oder dieser dahinfällt. Im letzteren Fall kommt Ziff. 12 der AGB sinngemäss zur Anwendung.
6.4. Rechnungen der Relationlight sind, soweit nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen, zahlbar innert 10 Tagen.
6.5. Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen von Relationlight ist ausgeschlossen.
6.6. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass infolge Drittpreiserhöhung die mit dem Kunden vereinbarten Preise nach Vertragsschluss erhöht werden müssen. Solche Drittpreis-Erhöhungen können bis maximal 20% des ursprünglich mit dem Kunden vereinbarten Preises weiter an den Kunden verrechnet werden. Auf erstes Verlangen des Kunden sind entsprechende Belege vorzulegen.
7. Verpflegung und Übernachtung
7.1. Ab einer Arbeitsdauer von zwei Stunden pro Tag hat der Kunde kostenlose Getränke (mind. Trinkwasser) zur Verfügung zu stellen.
7.2. Ab einer Arbeitsdauer von sechs Stunden pro Tag besorgt Relationlight zwei warme Verpflegungen pro Tag (Mittag- und Abendessen inkl. Getränke) und stellt diese dem Kunden in Rechnung. Pro warme Mahlzeit und Person werden dem Kunden max. Fr. 65.- in Rechnung
gestellt.
7.3. Sind Übernachtungen notwendig, werden die notwendigen Unterkünfte (mind. Dreisternehotel durch Relationlight gebucht und die Hotelkosten inkl. Kosten für das Frühstück dem Kunden in Rechnung gestellt. Übernachtungen sind insbesondere notwendig, wenn eine Rückkehr an den Sitz der Gesellschaft nicht vor 23.00 Uhr möglich ist.
8. Kundeninfrastruktur
8.1. Ist die Relationlight auf eine bestimmte Infrastruktur des Kunden angewiesen (z.B. Stromanschlüsse usw.), um ihre Leistungen vertragsgemäss erbringen zu können, hat der Kunde die entsprechende Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
8.2. Der Kunde stellt Relationlight ein durch Passwort gesichertes WLAN zur Verfügung. Das WLAN muss eine Bandbreite von mind. 50MBit/s aufweisen.
8.3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die von ihm zur Verfügung gestellte Infrastruktur. Die Relationlight übernimmt namentlich keine Haftung für nicht fachgerechte Elektroinstallationen oder falsche Stromanschlüsse und Netzanschlussnormen. Zudem haftet die Relationlight nicht, wenn sie ihre Leistungen infolge eines Umstandes nicht vertragsgemäss erbringen kann, der auf die Infrastruktur des Kunden zurückzuführen ist.
9. Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.
9.2. Bei gleichwohl bestehenden Gewährleistungsrechten steht es im alleinigen Ermessen der Relationlight, wie sie etwaige Mängel beseitigt (z.B. durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung). Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Ziff. 10 der AGB.
9.3. Relationlight gewährleistet keinesfalls eine bestimmte Bandbreite oder ununterbrochene Verfügbarkeit von Internet oder Telefonie.
10. Haftungsbeschränkung, Freistellung und höhere Gewalt
10.1 Die Haftung der Relationlight wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Sie haftet namentlich nicht für die Handlungen ihrer Hilfspersonen.
10.2. Oberste Haftungsgrenze ist in jedem Fall die vom Kunden entrichtete Vergütung für die Leistungen von Relationlight.
10.3. Der Kunde stellt Relationlight insbesondere von jeglichen Ansprüchen frei, die aus dem nicht bestimmungsgemässen bzw. unsachgemässen Gebrauch der von Relationlight überlassenen Gegenstände resultieren.
10.4. Kann eine Partei ihren vertraglichen Verpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht nachkommen, ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien, solange die höhere Gewalt andauert. Dauert die höhere Gewalt mehr als ein Jahr an, sind beide Parteien berechtigt, durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, Relationlight mindestens ihre bereits erbrachten vertraglichen Leistungen zu vergüten (z.B. Ersatz der bereits angefallenen Vorbereitungsarbeiten, Kostenübernahme für bereits erfolgte Materialbestellungen usw.).
11. Bewilligungen, Konzessionen und Lizenzen
11.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für den ordnungsgemässen Betrieb der von Relationlight zur Verfügung gestellten Sachen erforderlichen Bewilligungen, Konzessionen oder Lizenzen einzuholen und die damit verbundenen Gebühren zu entrichten (z.B. SUISA-
Gebühren).
11.2. Der Kunde sichert zu, über sämtliche für seine Veranstaltung notwendigen Bewilligungen, Konzessionen und/oder Lizenzen zu verfügen.11.3. Der Kunde hält Relationlight schadlos, sollte Letztere wegen Fehlens der für die Veranstaltung des Kunden notwendigen Bewilligungen, Konzessionen und/oder Lizenzen in Anspruch
genommen werden.
12. Rücktritt
12.1. Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden schuldet dieser der Relationlight namentlich folgenden Betrag:
- mehr als 180 Kalendertage vor der Veranstaltung: 30% der Auftragssumme;
- 120-180 Kalendertage vor der Veranstaltung: 50% der Auftragssumme;
- weniger als 60 Kalendertage vor der Veranstaltung: 100% der Auftragssumme.
12.3. Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell angefertigte oder bestellte Materialien, Geräte und/oder bestelltes Zubehör sowie die Zumietung von Material oder bereits engagiertes Personal werden in jedem Fall voll verrechnet. Ebenso Mietausfälle, die durch die ursprünglichen Materialreservationen entstanden sind. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Relationlight sind vorbehalten.
12.4. Der Rücktritt ist bezüglich des Kaufs von Sachen ausgeschlossen.
12.5. Relationlight kann aus wichtigen Gründen jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere, aber nicht abschliessend, seit Vertragsschluss geänderte Tatsachen, welche die Vertragserfüllung für Relationlight unzumutbar machen oder sonstige von Relationlight nicht zu vertretende Umstände, die eine Vertragserfüllung unmöglich machen. In diesem Fall sind alle Ansprüche des Kunden gegen Relationlight ausgeschlossen. Hat der Kunde den wichtigen Grund zu vertreten, schuldet er der Relationlight die volle Auftragssumme.
13. Eigentumsvorbehalt und -schutz
13.1. Kaufsachen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Relationlight. Relationlight behält sich das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt in das zuständige staatliche Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
13.2. Der Kunde ist verpflichtet, Relationlight unverzüglich von einer eventuellen Pfändung, Retention oder Arrestierung oder von einer allfälligen Konkurseröffnung über ihn zu benachrichtigen. Bei Mietsachen hat der Kunde das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt auf das Eigentum von Relationlight hinzuweisen.
13.3. Das Retentionsrecht des Kunden an den von Relationlight übergebenen Mietsachen ist ausgeschlossen.
14. Immaterialgüterrechte
14.1. Sämtliche Immaterialgüterrechte an den von Relationlight geschaffenen Erzeugnissen (wie insbesondere, Pläne, Zeichnungen, Muster, Modelle usw.) stehen im ausschliesslichen und uneingeschränkten Eigentum von Relationlight.
14.2. Relationlight ist berechtigt, die bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen verwendeten Ideen, Konzepte, Methoden und Techniken, einschliesslich des erworbenen Know-hows, auch anderweitig frei und ohne Entschädigung des Kunden zu verwenden.
14.3. Logos der Relationlight und Fotos, die im Zusammenhang mit Relationlight stehen, dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Genehmigung oder unterschriebenem «Gut zum Druck» veröffentlicht oder sonst wie verwendet werden.
15. Datenschutz
15.1. Die Parteien sind verpflichtet, die Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung einzuhalten.
15.2. Relationlight ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
15.3. Relationlight ist berechtigt, die Tatsache des Vertragsverhältnisses und ihre konkrete Tätigkeit als Referenz zu verwenden (z.B. auf ihrer Website, im Rahmen von Angeboten oder bei Veranstaltungen).15.4. Umfassende Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Relationlight enthalten. Die aktuelle Version der Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der Relationlight abrufbar.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Die Abtretung einzelner Forderungen und Rechte sowie die Übertragung des gesamten Vertrags sind nur mittels vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Relationlight zulässig.
16.2. Relationlight kann die AGB jederzeit einseitig abändern. Es ist die jeweils auf der Webseite der Relationlight publizierte Ausgabe der AGB anwendbar.
16.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil dieses Vertrags davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
16.4. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
16.5. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Relationlight zuständig.
Version 2.0 vom 01.05.2025 - ersetzt alle früheren Ausgaben.